Brandschutz allgemein
Fachkompetenz im Brandschutz
Beim Brandschutz setzen wir auf fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung. Ob für Privat-, Gewerbe- oder öffentliche Bauten: Wir bieten sichere Lösungen und begleiten Projekte vom Konzept bis zur Umsetzung – zuverlässig und praxisnah.
Wie Brände entstehen – das Verbrennungsdreieck
Ein Brand entsteht, wenn drei Faktoren gleichzeitig zusammentreffen:
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Brennbarer Stoff
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Sauerstoff
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Zündquelle (z. B. Wärme, Funken)
Der technische Brandschutz zielt darauf ab, genau diese Konstellation zu verhindern oder kontrolliert zu begrenzen.
Häufige Brandursachen
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Elektrische Defekte (z. B. Kabelbrände, Schaltfunken)
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Menschliches Fehlverhalten oder Nachlässigkeit
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Überlastete Geräte oder beschädigte Installationen
Deshalb ist auch die regelmässige Wartung von technischen Anlagen entscheidend.
Gesetzliche Grundlagen
In der Schweiz gelten die Normen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Für jedes Bauprojekt müssen:
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Brandlasten bewertet
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Risiken erfasst
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passende Schutzmassnahmen getroffen werden
Je nach Objekt wird eine Qualitätssicherungsstufe (QSS 1–4) durch die Behörden festgelegt. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der geforderten Massnahmen.
Für wen wir arbeiten
Neben Architekten, Generalunternehmern und Verwaltungen sind wir auch Ansprechpartner für Elektroinstallateure, die sichere Verkleidungen für Steigzonen oder Technikräume benötigen.




Baulicher Brandschutz durch EI30 Verkleidungen
Brandschutztüren, Fluchtwegtüren, Steigschachtfronten und Elektrofronten erfordern Spezialkenntnisse, dabei stehen Ihnen unsere Fachleute gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Gerne möchten wir in diesem Artikel vertiefter auf die Funktion einer Brandschutzverkleidung oder auch Elektroverkleidung eingehen.
Unsere Brandschutzverkleidungen EI30 / RF1
Die Brauchli AG Luzern hat durch den Lizenzpartner die nötige Fachkompetenz von der VKF geprüfte Brandschutzfronten in vollständiger Eigenproduktion und auf das gewünschte Mass zu erstellen. Wir verfügen über eine Vielzahl von Ausführungsvarianten in den verschiedensten Einsatzgebieten. Die Verkleidungen werden in unserer Produktion in der Stadt Luzern auf den gängigen Standardmaschinen hergestellt. Mit unserem Systempartner lassen sich Fronten mit einer beinahe unbegrenzten Breite und einer Fronthöhe von über 3000mm erstellen. Wir verwenden Handelsübliche, nachhaltige und geprüfte Materialien für die Herstellung der Verkleidungen.
Definition der Anforderung
Für alle Neubauten, sowie für alle baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen, legt die Brandschutzbehörde eine Qualitätssicherungsstufe (QSS1 bis 4) fest. Aufgrund dieser Einstufung ist von der Bauherrschaft eine QS verantwortliche Person mit Anerkennung, respektive ein Brandschutzexperten VKF oder gleichwertig beizuziehen. Die kommunalen und kantonalen Brandschutzbehörden definieren die Brandabschnitte und Brandschutzanforderungen für das Objekt.
Wo werden Brandschutzverkleidungen notwendig?
Jedes Gebäude beinhaltet viel Technik, welche über diverse Räume und Etagen erschlossen werden muss. Über die Leitungskanäle und -schächte können Feuer und Rauch sich also gut ausbreiten. Dem kann und muss auch entsprechend entgegengewirkt werden. Meistens werden diese Kanäle klar gebündelt und sollte in den Verteil- und Sicherungsbereichen gut zugänglich sein. Liegen diese Servicezugänge in den normalen Nutzbereichen, dürfen sie nicht unbedingt für jeden bedienbar sein und sollten optisch dem Raum entsprechen. Sie werden also mit schliessbaren Fronten verdeckt. Die schliessende Front ist eine von verschiedenen wichtigen Vorkehrungen, um den Erhalt des Gebäudes und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Was eine Brandschutzverkleidungen EI30
Die Brandschutzverkleidung EI30 ist ein in sich geprüftes System es handelt sich dabei nicht um ein einzelnes Produkt, sondern um ein geprüftes Zusammenspiel von Materialien mit der dazu entwickelten Konstruktion und Verarbeitung. Jedes System muss dabei über eine Brandschutzanwendung (VKF-Nummer) verfügen. Die ausgeführten Elemente müssen in allen Teilen zwingend den im Prüfbericht erwähnten Material-, Herstellungs- und Montagevorschriften entsprechen.
Bei der Bezeichnung EI30 müssen Aufbau und Material für 30 Minuten Schutz in beide Richtungen zertifiziert sein, wobei auch schwer brennbare Harthölzer eingesetzt werden können. Die Anforderungen sind vergleichbar mit denen bei den Brandschutztüren.
Die geprüften Elektroabschlüsse sind bewegliche Bauteile und müssen mit einer Plakette an klar definierter Stelle am Bauteil gekennzeichnet werden.
Was eine Brandschutzverkleidungen RF1 oder NBB
Eine Front welche aus nicht brennbarem Material gefertigt und ungeprüft erstellt wird. Sie bildet keinen eigentlichen Feuerwiderstand. Schwer brennbare Holzarten sind nur in einigen Kantonen zugelassen. Herstellen und montieren darf sie jeder Schreiner. Die Schrankfront für Elektrozähler in einem Nebenraum im Keller kann unter Umständen einfach aus nicht brennbarem Material in einer nicht geprüften Konstruktion ausgeführt werden.